Die Zentrale AKS kritisiert die schlechte Beratung bei Abofallen: "Verschiedene Einrichtungen haben kürzlich wieder erneut pauschale Tipps im Umgang mit Abofallen gegeben". meinte Christine Bockamp, Vorstand der Zentrale AKS.
Auf verschiedenen Internetseiten findet sich seit kurzem eine neue Übersicht mit Tipps für Verbraucher im Umgang mit Abofallen.
"Wir kritisieren, dass namhafte Verbraucherschutzeinrichtungen hier viel zu pauschale Tipps gibt." Der Verbraucher könne oft nicht selbst einschätzen, ob es sich wirklich um eine Abofalle handelt, oder vielleicht doch um ein seriöses Angebot. Das - so Bockamp weiter - könne zur Schadensersatzpflicht des Verbrauchers führen, falls sich im Nachhinein herausstellt, dass die Rechnung nicht von einem Abofallenbetreiber stammt.
Maßgeblich für die Frage der Zahlungspflicht ist insbesondere die Positionierung und Gestaltung des Kostenhinweises und dieser ändert sich bei Abofallen oft im Laufe der Zeit. Auf den Seiten durchaus großer Einrichtungen finden sich heute [2010-09-03] folgende Sätze:
"Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!"
Solche pauschalen Tipps, sind daher aus Sicht der Zentrale AKS wenig hilfreich. Statt dessen sollte man aus unserer Sicht kostenlos beraten und Musterbriefe veröffentlichen. Letztere werden bei anderen Einrichtungen oft nur gegen Gebühr zugänglich gemacht. Die Zentrale für Arzneimittelsicherheit und Konsumentenschutz e.V. (Zentrale AKS) ist eine Einrichtung der Zivilgesellschaft und wird durch Ehrenamtliche getragen und mit Spenden finanziert. Beratung erfolgt dort für Verbraucher - anders als bei der Mehrzahl derartiger Einrichtungen - kostenlos.
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