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Wetzlars windiges Wasser

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oder: Wie die mündliche Verhandlung über Monopolmissbrauch zum Desaster für den Weztlarer Wassermonopolisten enwag wurde.

von Urs Hoffmann, Bündnis Konsumentenschutz e.V.

Wie weit darf ein kommunaler Wasser-Monopolist gehen und wann missbraucht er seine Monopolstellung? Darum ging es am vergangenen Freitag bei der mündlichen Verhandlung über die wetzlarer Wasserpreise in Wiesbaden. Und das Interesse war erstaunlich groß. Gut 80 Besucher waren zur Anhörung in den historischen Plenarsaal des früheren Landeshauses und heutigen Wirtschaftsministeriums in Wiesbaden gekommen.

Die meisten von Ihnen gehören hessischen Bürgerinitiative an oder sind Privatpersonen, die für niedrigere Wassergebühren eintreten. Niedernhausen, Kassel, Hessisch Lichtenau, Ober-Ramstadt und Grävenwiesbach: aus ganz Hessen waren sie gekommen.Dass es bei der Anhörung um Preise und gerade nicht um Gebühren geht – letzere kann die Kartellbehörde nicht kontrollieren – ist den Anwesenden klar. Viele sehen in der Landeskartellbehörde und in ihrem Leiter Hermann Daiber dennoch einen Hoffnungsträger, mancher wohl sogar eine Art Held.

Ansicht von Wetzlar (Krusto, CC-by-2.0-de, zugeschintten)

Der Mut des Ministerialbeamten

Daiber steht am Eingang und empfängt die Zuschauer. Viele mit Handschlag.Tatsächlich waren es Daiber und sein frühere Wirtschaftsminister Alois Riehl, die sich des Umstandes erst bewusst wurden, dass eine Landesregierung für Monopolverfahren, die sich gegen Versorger in ihren Landesgrenzen richten, überhaupt eine eigene Kompetenz haben. Hessen hatte damals begonnen, die Wasserpreise zu regulieren und in einer ersten Runde die Versorger in Frankfurt am Main (Mainova AG), Kassel (Städtische Werke AG) und im kleinen, mittelhessischen Wetzlar („enwag energie- und wassergesellschaft mbh“) mit einer Kartellverfügung bedacht. Untechnisch gesagt: sie haben ihnen niedrigere Preise für ihre Wasserlieferung vorgeschrieben.

Hiergegen hatte die enwag geklagt und war vor dem BGH in den wesentlichen Punkten gescheitert. Die Landeskartellbehörde hingegen hatte dort in den entscheidenden Punkten obsiegt. Und so nahm die Landeskartellbehörde bei der neuerlichen öffentlichen Anhörung mit breiter Brust und geradem Rücken teil. Die Behördenvertreter und ihre Anwälte sitzen auf der Bank des ehemaligen Parlamentspräsidiums des Plenarsaal deutlich erhöht. Die enwag hingegen nahm mit dem Rücken zum Publikum an einer aufgestellten Tischreihe platz. Für jede Seite sind zudem zwei Anwälte gekommen.

Ein Hauch von Amerika

Eine für deutsche Verhältnisse ungewöhnliche Szenerie, die eher an öffentlichen Anhörungen aus u.s.-amerikanischen Filmen erinnerte als an den staubigen Charme deutscher Amtsstuben. Wäre der Tag durch eine geheimnisvolle Laune der Natur in schwarzweiß, er hätte aus einem Steven Spielberg über die McCarthy-Ära kommen können.

Den Zuschauern merkte man an, dass sie dieses Form des Tribunals gegen einen – wie es einer nannte – „Abzockmonopolisten“ sichtlich genießen. Das Gegenteil gilt wohl für die beiden Geschäftsführer der enwag, die die Verhandlung mit einer Powerpoint-Präsentation beginnen. Detlef Stein, Ingenieur und technischer Vorstand der enwag, präsentiert sein Unternehmen recht unbeholfen und drehte sich dabei mit dem Rücken zur Bank der Behörde. Er blickte eher unstet in den Zuschauersaal. Warum er den Vortrag vor dem Publikum hält statt vor der Behörde, macht nachdenklich. Hat er insgeheim schon die Hoffnung aufgegeben, die Behörde vom Standpunkt seines Unternehmens zu überzeugen.

Während seines knapp vierzig Minuten dauernden Vortrags läuft er auf einem Quadratmeter auf und ab: teils sich wiegend teils sich drehend. Er berichtet von Zertifizierungen, die die enwag habe und von der „topologischen“ Sondersituation. Er mag – mit all den „Wasserrebellen“ aus ganz Hessen im Saal – ein schwieriges Publikum haben, aber auch mit einem anderen Publikum wäre der Funke wohl kaum übergesprungen.

Stein greift die Datengrundlage der Behörde angreift. Die Kartellbehörde hätte – so legt er durchaus nachvollziehbar dar – bei den Vergleichsunternehmen, mit denen sich die enwag in den Augen des Behörde messen lassen muss – Daten unvollständig erhoben. Man merkt ihm an: die Empörung hierüber ist echt. Eine Emotion, so echt, wie ein Techniker, der sich eher im Umfeld in Leistungszahlen, Pumpentypen und Tageslinien-Diagrammen heimisch fühlt, sie vielleicht überhaupt nur zeigen kann.

Zahlen, Fakten, mediale Fehlberatung?

In Wetzlar – so wiederholt er gebetsmühlenartig – sei sowieso alles ganz anders, was im wesentlichen an der topologischen Struktur liege. Dort müsse das Wasser immer wieder verschiedenen „Höhenzüge“ überwinden. Stein rattert Zahlen herunter, die belanglos wirken: 126 Mitarbeiter, 8 Stadteilen, 6 eigene Gewinnungsanlagen, 16 Pumpwerke, 30 Druckzonen mit 19 Wasserhochbehältern und: man bildet aus. Im Vortrag des Technikers klingt dies nach blutleeren Hausnummern. Als der ex-BP-Chef Tony Hayward in der Öffentlichkeit das „Deepwater Horizion“-Desaster im Golf von Mexiko verkaufen musste, entstanden aus seinen Worten Bilder. Bilder von hart-arbeitenden Technikern und BP-Helfern, die sich der Gesellschaft verpflichtet fühlen. Wenn Detlef Stein spricht, entstehen keine Bilder. Er könnte auch aus dem Telefonbuch von Wetzlar vorlesen.

Man mag es unter „mediale Fehlberatung“ verbuchen, dass die Powerpoint-Präsentationsvorlage der enwag, ein Panorama von Wetzlar zeigt, dass gänzlich eben ist: die Lahn-Brücke, der Dom und die Kanzlei des ehemaligen Reichskammergerichts; Wetzlars Sehenswürdigkeiten wie mit dem Lineal gezogen flach nebeneinander. Von den Höhenzügen, die das Wasser dort angeblich überwinden muss, keine Spur.

Es folgt Wolfgang Schuch kaufmännischer Vorstand der enwag, er erklärt, man mache im Geschäftsbereich Wasser seit Jahren schon keinen Gewinn mehr. Raum für weitere Preissenkungen gebe es daher nicht. In der Pause wird es später am Kuchenbüffet heißen: „seine Körpersprache hätte ihn entlarvt“ oder wenigstens „Bände gesprochen“ und tatsächlich macht der Kaufmann keine bessere Figur als der Ingenieur. Beide Geschäftsführer wirken, wie aus einer anderen Zeit gefallen. Wie Figuren aus der Wiederholung einer 80er-Jahre-Folge von Derrick oder eher noch aus der Lindenstraße.

Vorwurf: Ausbeutungsmissbrauch ... im Wiederholungsfall

Danach liegt der Ball bei der Behörde. Sie präsentiert ihre Sicht der Dinge.
Kurz und knapp legt sie dar, was sie dem wetzlarer Wasser-Monopolist vor wirft: „Ausbeutungsmissbrauch“. Dies habe der BGH im Februar 2010 auch bestätigt. Nach Auslaufen der Kartellverfügung hat die enwag aber zum 1. Januar 2009 die Preise wieder auf das alte Niveau angehoben.

Die Behörde prüft nun erneut den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Die Behörde verweist auf Vergleichsunternehmen in Syke Stadtlohn, Kleve, Heinsberg, Emden, Nordhorn, Parchim und Straubing, deren Wasserpreise bei rund 1,30 EUR je Kubikmeter liegen. In Wetzlar liegen sie bei 2,35 EUR je Kubikmeter. Das ansonsten ruhige Publikum rumort zum ersten Mal. Viele kommen aus Gemeinden, in denen Gebühren von weit über 3 EUR je Kubikmeter verlangt werden.

Nach der Halbzeitpause beginnt die Befragung der Behörde, die später von einem Besucher als „geistiger Reichsparteitag“ beschrieben werden wird, ohne die Nazi-Terminologie hoffähig machen zu wollen, wie er betont. Die Behördenvertreter nehmen sich die enwag vor, wie ein Staatsanwalt, der einen Bewährungsversager erneut vor den Kadi zerrt.

Die Behörde legt dar, dass es an der enwag sei, ihren Preisabstand zu den Vergleichsunternehmen zu rechtfertigen. Und zwar – dies betonen die Anwälte Dr. Reif und Dr. Kern immer wieder – auf nachvollziehbare Weise.

Wie anders ist die Welt in Wetzlar wirklich?

Die Behörde nimmt die angebliche Sondersituation in Wetzlar und die damit verbundenen Argumente der enwag unter schweres Feuer.

Juristisch gesehen kann die enwag ihre höheren Preise durchaus rechtfertigen, wenn diese auf einer Sondersituation beruhen und die Behörde dies nachvollziehbar darlegt. Die enwag muss die Sondersituation in Zahlen darlegen können. Diesen „strukturellen Nachteil“ aber, den die enwag erwartungsgemäß großzügig bemisst, streicht die Behörde aber immer wieder zusammen.

Wenn die enwag auf ihre 63 „Schachtbauwerke“ verweist, spricht die Behörde von „begehbaren Gullis“ – was die Realität wohl treffend abbildet und gleich wesentlich unspektakulärer klingt. Der Saal freut sich über den hohen Unterhaltungswert des Behördenvortrags. Aus den „Pumpwerken“ der enwag macht die Behörde nach demselben Muster schlicht „Pumpen“.

Unterhaltungskosten und Gemeinkosten

Im Saal erklingt ein andächtiges Stöhnen als die Landeskartellbehörde verschiedene Punkte vorrechnet: Der Anwalt der Behörde, Dr. Reif, etwa bohrte nach, wie die begehbaren Gullis in den Nachteil eingerechnet werden. Die enwag berechne für jeden der begehbaren Gullis jährlich Unterhaltungskosten in Höhe von 11.000 EUR, obwohl der Neubau eines solchen Gullis nur knapp 10.000 EUR kostet. „Für das Geld können Sie das Ding jedes Jahr neu bauen“, betont die Behörde. Man kann die Sache wohl auch anders rechnen, nämlich so: Schriebe die enwag das Bauwerk über 20 Jahre ab – eine Zeit, die für Bauwerke unüblich kurz wäre – und rechne man üppige Kapitalkosten und Wartungsstunden hinzu, komme man auf ein Kostendifferenz von bis zu 8.500 EUR, in jedem Fall aber von 65 %. Was sich dahinter verstecke, will die Behörde wissen. Fast schon kleinlaut heißt es, die Gemeinkosten seien bei der enwag eben ein großer Posten. „Eine schöne Umschreibung, dafür, dass der Verwaltungsapparat der Enwag zu groß ist für die Versorgungsstruktur des Unternehmens“, mein Rechtsanwalt Bockamp, der für den Deutschen Konsumentenbund an der Anhörung teil nahm. Den über 130 Beschäftigten der enwag stehen nur 51.000 Einwohner im Versorgungsgebiet Wetzlar gegenüber.

Aber die Behörde läßt auch nach dieser Bloßstellung nicht locker, sondern legt einen Punkt nach dem anderen an, durch die die enwag ihre angebliche Sonderstellung rechtfertigen wollte.
Man habe schließlich – so betonte die enwag immer wieder – 19 Hochwasserbehälter und unterscheide sich daher von anderen Unternehmen. Auf Nachfrage der Behörde muss die Geschäftsführung dann aber eingestehen, dass mehrere der Behälter nur zur Hälfte ausgelastet seien.

Löschwasserreserve und Konzessionsabgabe als Kostenfaktor?

Die Konzessionsabgabe – eine Art kommunaler Steuer, dass ein Versorgungsunternehmen an die Gemeinde zahlen muss, um Versorgung im Gemeindegebiet durchführen zu dürfen – sei sehr hoch. Ein Argument, dass im Saal einige hochgezogene Augenbrauen hervorruft, ist doch die Gemeinde Wetzlar zugleich Mehrheitsaktionär und bestimmt sozusagen ihre eigenen Kosten selbst, die anschließend auf die Bürger umgelegt werden.

Die Behörde ließ auch dann nicht locker als es aufseiten der enwag kaum noch Boden zu Verteidigen gab. Die Löschwasserreserve – so die Kartellbehörde – dürfe wohl kaum zur Rechtfertigung der höheren Preise eingerechnet werden, denn schließlich sei die Bereitstellung von Löschwasser eine Aufgabe der Gemeinde und die dafür entstehenden Kosten, dürften bei der Berechnung des Trinkwasserpreises nicht eingerechnet werden. Geschäftsführer Stein verteidigte sein Unternehmen unbeholfen, als er anzweifelte, dass die Vergleichsunternehmen auch auf den Aspekt der Löschwasserreserve hin untersucht worden seien. „Das wollten wir Ihnen eigentlich ersparen“, harscht es von der Behördenbank zurück, „denn dann würde der Preisunterschied zu den Vergleichsunternehmen doch noch größer werden“.

Einblick in die Kostenstellen gefordert

Dies merkt wohl auch Wolfgang Schuch, der immer wieder versucht den Druck von seinem Geschäftsführerkollegen zu nehmen, indem er schließlich erklärte, man habe die Kalkulation rechtskonform und transparent dargelegt. Aber auch er erntete darauf Bemerkungen die im Saal für Erheiterung sorgten. „Ich zweifle langsam an meiner Ausdrucksfähigkeit“, fährt ihn der Behördenvertreter an: „wir versuchen seit fünf Jahren Einblick in Ihre Kostenstellen zu bekommen aber sie geben ihn uns nicht“. Dr. Reif legt mit kaum geringerem Furor nach, „von Kaufmann zu Kaufmann“ sagt er: „es ist doch klar, dass es eine Überleitungsrechnung zu den kalkulatorischen Kosten geben muss“. Diese habe die Behörde mehrfach angefragt. „Statt dessen legen Sie uns an Nikolaus einen vollen Sack vor und sagen: das sind unsere Kosten. Uns interessiert aber nicht ihr Sack sondern die Päckchen und vielleicht sogar das Geschenkpapier und die Schleifen dran.“

Mit derlei Metaphern spart die Behörde auch sonst nicht: man stünde ob der Kosten der enwag im Dunkeln und warte seit Jahren darauf, dass die enwag die Taschenlampe liefere. Auch die Eigenkapitalausstattung und die eingeplante Eigenkapitalrendite sei höchst zweifelhaft. Man müsse sich fragen, wie die Zuordnung des Eigenkapitals zu den Geschäftsbereichen erfolgt sei und ob ein Unternehmen was angeblich seit Jahren in einem Geschäftsbereich keine Gewinne erwirtschafte dieses Eigenkapital nicht eigentlich schon längst verbraucht hätte haben müssen.

In Wetzlar soll es Preise statt Gebühren geben

Mit Fortschreiten der Verhandlung schwindet auch die Verteidigungsbereitschaft der enwag zusehends und es wird deutlich: das Unternehmen hat das Verfahren eigentlich schon längst verloren gegeben. Denn – das steht schon fest – sollte es, wovon alle Beobachter ausgehen, zu einer neuen Verfügung der Behörde kommen, will sich die enwag in die Erhebung von Gebühren retten. Diese Gebühren unterlägen dann nicht mehr der Kontrolle der Landeskartellbehörde beim Wirtschaftsministerium sondern der Kommunalaufsicht und damit letztlich dem Innenministerium. Auf diesem Weg hofft Wetzlar genau die Einnahmen erzielen zu können, von denen Ihnen die Kartellbehörde wohl sagen wird, dass sie eine missbräuchliche Ausnutzung der Monopolstellung sind.

Nach der Veranstaltung besprechen sich im Vorraum die Vertreter der Bürgerinitiativen. Es kommt wohl nicht häufig vor, dass eine Behörde vom Bürger beglückwünscht wird. Aber an diesem Tag ist es aber so: immer wieder sprechen grauhaarige Herren den Behördenleiter an und drücken ihm ihre Hochachtung aus. Die bürgerlichen Revolutionäre benehmen sich gutbürgerlich durch und durch: „meine Hochachtung auch an Herr Dr. Reif. Er hat die enwag ja hervorragend auseinander genommen“, meint einer der Besucher. Dem Profi Daiber, der ganz bedacht scheint, die Behörde noch nicht kurz vor Abschluss des Verfahrens durch eine unüberlegte Äußerung angreifbar zu machen, bleibt die freudige Pflicht, sich artig für das Lob zu bedanken und zu lächeln.

Ein Keim von Wiederstand im Hessenland

Die Bürgerinitiativen draußen aber sehen das Verfahren mehrheitlich auch mit einem weinenden Auge, denn sie wissen, dass die effiziente und sachkundige Kontrolle der Kartellbehörde im Falle ihrer Wassergebühren wohl nicht mehr stattfinden wird. Einige Initiativen haben sich schon vernetzt der Deutsche Konsumentenbund aus Kassel will mit Musterklagen gegen die erwarteten Gebührenbescheide in Wetzlar vorgehen. Einer der Anwesenden bringt es auf den Punkt: Es könne doch nicht angehen, dass 2,36 EUR rechtsmissbräuchlich sind wenn oben drüber „Rechnung“ steht. Wenn aber „Gebührenbescheid“ drüber steht, soll die Sache rechtmäßig sein. Alle Umstehenden nicken.

Einer meint das sei noch das Erbe der Nazizeit, als die Versorgung kleinteilig und wehrhaft  sein musste. Diese kleinteilige Struktur treibe nun die Kosten in die Höhe. Sowieso, meint einer, er komme sich seit Jahren vor als lebe er in einer Bananenrepublik. Die Politiker – so empört er sich – meinten einfach mit dem Bürger könne man es ja machen. Die Revoluzer am Kuchenbüffet sind nicht eben diejenigen, denen man staatskritische Äußerungen sonst unterstellen würde: sie entpuppen sich als ehemalige Gemeindeparlamentarier, Bankgeschäftsführer und Beamte, allesamt im Ruhestand oder nicht weit entfernt davon. Nur die Delegation des Verbraucherschutzverbands aus Kassel fällt auf, die drei Juristen, zwei Männer und eine junge Frau, sind deutlich jünger. Kartellrechtliche Anhörungen, meint Bockamp, seien sehr spannend und man bekommt nicht oft Gelegenheit dazu, sie mitzubekommen. Außerdem bereite man sich auf die Verwaltungsverfahren gegen die Wassergebühren in Wetzlar vor und wolle sich mit den Argumenten vertraut machen, meint der Rechtsanwalt.

Auch die Netzgemeinde berichtet bereits über die Anhörung: so schreibt der Polit-Blogger Zwischenrufer auf seinem Blog renad.de ausführlich zu der Anhörung.

Die älteren – fast ausschließlich männlichen Besucher – scheinen weniger Vertrauen in die Institutionen zu haben: „Wir warten in unserem Fall seit zwei Jahren auf ein Urteil, wie in Stuttgart müsste man es machen“.

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