
Rechtlicher Hinweis zu RAPEX-Meldungen:
Erstveröffentlicht durch das Generaldirektorat der Europäischen Kommission für Gesundheit und Konsumenten in englischer Sprache im Rahmen des wöchentlichen Übersichtsberichts der RAPEX-Meldungen auf "Europa", der offiziellen der EU im Rahmen des "Rapid Alert System" für non-food-Verbrauchsgüter (RAPEX): http://ec.europa.eu/rapex
© European Union, 2005 bis zum aktuellen Jahr. Die offiziellen Anlaufstellen der Mitfliedsstaaten und der EFTA-EEA-Staaten stellen Informationen für diesen wöchentlichen Überblick zur Verfügung. Die Verantwortlichkeit für die bereitgestellten Informationen liegt gem. der Bestimmungen des Anhangs II.10 der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit bei der meldenden Stelle. Die Kommission übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.
Deutsche Übersetzung
© Deutscher Konsumentenbund e.V., 2010. Die Verantwortlichkeit für die Übersetzung liegt allein beim Deutschen Konsumentenbund e.V.