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Lebensmittelklarheit.de: Konsumentenbund ermahnt vzbv zu mehr Transparenz und Berechenbarkeit

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Der Deutsche Konsumentenbund kritisiert seit längerer Zeit und immer wieder das sog. "Prangerportal" Lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentrale. Unlängst wurden wir auf eine Meldung aufmerksam, die u.E. Anlass gibt, diese Kritik zu erneuern.

Teurer Geographieunterricht

Gegenstand der Meldung ist eine schweizer Spezialität: das Bündnerfleisch. Konkret das Bündnerfleisch der Firma Ernst Sutter AG.

Das Problem? Der Berg auf dem Packungsbild steht im falschen Kanton! Sie haben richtig gelesen! Es geht um die Verortung eines Packungsbilds im eidgenössischen Gebirgsmassiv.

Der Konsument, Herr M. aus Büsingen meinte angeblich:

Das Produkt nennt sich “Bündnerfleisch” und ist eine Spezialität aus dem Kanton Graubünden. Auf der Verpackung ist groß das Matterhorn abgebildet. Dieses befindet sich weit entfernt davon im Kanton Wallis.

Um es klar zu sagen: das Pökelfleich in der Packung ist Bündnerfleisch. Es kommt aus der Schweiz und sogar aus dem richtigen Kanton (nämlich Graubünden). Nicht der Geschmack oder die Qualität und auch nicht die Kennzeichnung oder die Füllmenge werden kritisiert. Nur das Bild auf der Packung zeigt eben einen falschen Berg.

Die "Fachredakltion" der VZ meint dazu:

Verpackungen von Lebensmitteln sind ein Blickfang beim Einkauf und wecken die ersten Erwartungen des Verbrauchers an das Produkt. Hinweise auf die geographische Herkunft durch Bilder und Zertifikate vermitteln oft den Eindruck, dass die gesamte Produktionskette in einer Region stattgefunden hat. Analysiert man die Abbildungen und schaut nach was die Zertifizierung bedeutet, stellt man fest, dass die Rohware auch aus anderen Regionen, sogar Ländern kommen kann.
Bei Fleischwaren interessiert den Verbraucher nicht nur die Verarbeitung, sondern vor allem die Herkunft der Rohware. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollten alle Produktionsschritte auf der Verpackung deutlich deklariert sein.

Soweit so nichtssagend. Wer weiter liest findet folgenden Text:

Bergbegeisterte Verbraucher erkennen sofort, dass hier was nicht stimmt.

... wohlan... es stimmt was nicht, wir sind gespannt.

Der abgebildete Berg ist, wegen seiner markanten Gestalt, einer der bekanntesten Berge der Welt – das Matterhorn. Das Matterhorn befindet sich jedoch in den Walliser Alpen, an der Grenze des Kanton Wallis (Schweiz) und der Provinz Aosta (Italien).

Es folgt eine Geographie-Stunde.

Die Kantone Wallis und Graubünden grenzen nicht aneinander, dazwischen liegt der Kanton Uri. Diesen Tatsachen zufolge ist das Matterhorn vom Kanton Graubünden, in der abgebildeten Form, nicht zu sehen.

Wer auch die Übrigen Ausgführungen der VZ lesen möchte kann hier klicken. Wir versichern: spannender wird  es nicht.

Der kritische Konsument bleibt ratlos: was hat die Ernst Sutter AG genau falsch gemacht? Darf sie für Bündnerfleisch nur mit Bildern von graubündener Bergen werben?

Spielt es wirklich für irgendeinen Verbraucher eine Rolle, wo in der Schweiz das Matterhorn steht?

Und überhaupt: wieviele von 1.000 Konsumenten in Deutschland hätte der Hersteller hierdurch überhaupt verwirren (oder gar täuschen) können und worüber genau?

Glaubt irgendjemand wirklich, dass irgendein Konsument dieses Produkt kauft, weil ihm vorgemacht wird, es handele sich dabei um eine Spezialität vom Fuße des Matterhorns ... oder jedenfalls von einem Ort von dem aus man das "Matterhorn sehen kann"?

Unberechenbare Schelte

Die Meldung scheint Teil eines größeren Problems zu sein, denn mit dem Transparenzstandard, den die Verbraucherzentralen von Herstellern einfordern, scheinen sie selbst schwer zu tun.

Die Internetseite gibt wenig Einblicke in die Arbeit der Verbraucherzentrale. Welche Kriterien etwa werden bei der Auswahl der präsentierten Produkte angelegt? Welche Produkte werden genannt und welche nicht und warum nicht? Und wieviele Meldungen gehen konkret ein und wieviele sind in den Augen der Verbraucherzentrale unberechtigt? Und schließlich: wer entscheidet letztverantwortlich über eine Veröffentlichung?

Mängel bei Veranwortlichkeit und Transparenz

Ein weiterer schaler Beigeschmack kommt auf, wenn man sich fragt, wer für die Meldungen wem gegenüber Rechenschaft ablegen muss. Wenn ein Projekt mit mehr als einer dreiviertelmillion Euro aus Steuergeldern finanziert wird, sollte der Staat eine Rechenschafts- und Berichtspflicht sicherstellen. Ganz zu schweigen von einem Effizienz- und Evaluierungsrating. Hierzu ist uns nichts bekannt.

Unbeantwortet bleibt zudem die Frage, warum die Verbraucherzentrale nicht von ihrem Klagerecht gebrauch macht und irreführende Angaben gerichtlich untersagenlässt. Sie hätte nach deutschem Recht sogar die Möglichkeit ein erstrittenes Urteil auf Kosten der unterlegenen Partei zu veröffentlichen.

Too little bang for the bug?

Die Ernst Sutter AG habe trotz zweimaliger Anfrage der Verbraucherzentrale nicht geantwortet, heißt es in der Meldung. Wir können es offen gestanden verstehen: was hätte sie zu dieser Meldung auch sagen sollen?

Wir denken an 750.000 EUR Steuergelder ... und bleiben ebenfalls sprachlos.

... nach einiger Zeit fragen wir uns dann, was die VZBV wohl zu Marsrigeln sagt.


Der Bericht bezieht sich auf den Stand der Lebensmittelklarheit.de-Meldung vom 23.12.2011.

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