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Arbeitskreis Faires Wasser

Thema: Ryanair

Rapex-Meldungen der EU-Kommission in deutscher Sprache

Ryanair

Fluggastrechte: eine Übersicht

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist ein Meilenstein der Passagierrechte. Leider ist die Verordnung für den Konsumenten nur schwer lesbar. Außerdem gibt es ungeschriebene Rechte (Verspätung am Zielort), die sich nur aus der Rechtsprechung des EuGH ergeben.

Bitte beachten Sie, dass es für die Ansprüche Ausschlussgründe gibt. Diese ergeben sich aus der Verordnung. Außerdem gibt es besondere Regeln z. B. über die Alternativbeförderung und die Hochstufung, die hier nicht berücksichtigt wurden. Bitte lesen Sie daher auch den Verordnungstext Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Eine Übersicht

Fluggastrechte:  (nicht vollständige) Übersicht (CC:BY-SA)Grundätzlich kennt das EU-Fluggastrecht eine Fielzahl von Ansprüchen und Rechte (siehe Übersicht rechts). Die häufigsten drei Anspräche bei Annullierung oder Verspätung sind ...

  • Essen und Erfrischungen
  • Rückzahlung des Reisepreises und
  • Zahlung einer Pauschalen Entschädigung.

Welche Ansprüche wann gegeben sind hängt in der Regel davon ab, wie lang die Flugstrecke (nicht die Flugzeit) sein sollte (Startort bis zum letzten Zielort, d.h. Anschlussflüge unterbrechen die Streckenzählung nicht). Außerdem sind die Ansprüche danach gestaffelt, wie groß die Verspätung bei Abflug ist (oder bei Entschädigungsansprüchen: am Zielflughafen) ist. Weiterlesen»

Landgericht Darmstadt zur Fluggastrechteverordnung: Abgrenzung zwischen technischen Defekten infolge außerordentlicher Umstände und der Realisierung von Betriebsgefahr

Collage EUIm Namen des Volkes
Urteil

21 S 263/06

in dem Rechtsstreit

[Passagier], Kläger,

gegen

[Fluggesellschaft, Condor], Beklagte,

hat das Landgericht Darmstadt, 21 Kammer, [...] für Recht erkannt: Weiterlesen»

EuGH-Urteil (Auszug) C-402/ 07 (Sturgeon et alt. v. Condor Flugdienst GmbH) und C 432/07 (Böck und Lepuschitz v. Air France SA)

Europäischer Gerichtshof
4. Kammer

Urteil

vom 19. 11. 2009 in den Rechtssachen C-402/ 07 (Sturgeon et alt. v. Condor Flugdienst GmbH) und C‑432/07 (Böck und Lepuschitz v. Air France SA), verbundene Rechtssachen: Weiterlesen»

Verordnung (EG) Nr. 261/2004

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004
über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91
(Text von Bedeutung für den EWR) Weiterlesen»

Ryanair Ltd. Beschwerdebrief Geltendmachung von Fluggastrechten - Musterbrief

Musterbrief (bitte beachten Sie die ergänzenden Hinweise)Im Rahmen unserer Evaluation zur Einhaltung der EU-Mindeststandards für Fluggastrechte wurden wir gebeten, einen Musterbrief für Passagier-Beschwerden für Ryanair Ltd. online zu stellen.

Dies tun wir hiermit. Bitte beachten Sie die im Dokument enthaltenen Ausfüllhilfen und die dort abgedruckenten rechtlichen Dokumente. Bitte überprüfen Sie vor dem Benutzen auch die aktuelle Anschrift von Ryanair (Impressum).

Kurz-Anleitung

  • Füllen Sie einfach an den mit Spitzen Klammern („<“ und „>“) gekennzeichneten Stellen Ihre persönlichen Daten ein.
  • Bei normalen Druckeinstellungen passt die Anschrift bereits in das Sichtfenster eines handelsüblichen DIN-Lang-Umschlags.
  • Denkden Sie an den Versand als Einwurfeinschreiben!
  • Behalten Sie immer einen Ausdruck für Ihre Unterlagen

Ryanair: abgehobener Überflieger?

Ryanair-Chef Michael O'Leary ist sicher ein erfolgreicher Geschäftsmann. Daran besteht kein Zweifel. Er hat in 15 Jahren aus einer defizitären Regionalfluglinie eine der größten Fluggesellschaften Europas gemacht. Das hat ihm in der Branche Respekt und Neid eingebracht, denn dem Irenen O'Leary geht bei der Geschäftsführung aber jede Vornehme Zurückhaltung abhanden. Mal wir er als „the fighting Irish“ (der kämpfende Ire) bezeichnet mal als "enfant terrible" der Branche.

Grund hierfür sind vor allem die markigen Sprüche um die O'Leary nie verlegen ist: als der ehemalige Lufthansa-Chef einst (in Verkennung der Marktlage) meinte, er räume Ryanair auf dem deutschen Markt keine Chancen ein („sowas will hier keiner“) konterte O'Leary mit den Worten, die Deutschen 'würden sogar mit nackten Eiern über Glasscherben kriechen, um an Ryanair Tickets zu kommen'. Weiterlesen»

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