Stellungnahme zur 8. GWB Novelle
Der Deutsche Konsumentenbund vertritt die Interessen der Wasserkunden im Gesetzgebungsverfahren zur 8. Novelle des Kartellrechts.
In den letzten beiden Jahren sind aus Sicht unseres Verbandes ordnungspolitische Herausforderungen offenkundig geworden, die de lege lata nur unbefriedigend gelöst sind. Dies betrifft in erster Linie den Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser und Fernwärme.
Gefangene Kunden
Bei der Wasserversorgung sind die Konsumenten bei einem örtlichen Versorgern „gefangen“. Als gefangene Kunden können sie weder ihren Versorger wechseln noch stehen ihnen im Regelfall Substitutierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies gilt mit Einschränkungen auch für den Bereich der Fernwärmeversorgung, wo häufig nur eine theoretische substituierungsoption besteht. Weiterlesen»
Expertenanhörung: Landeskartellbehörde veröffentlicht Expertisen
Im Nachgang zur Expertenanhörung vom 5. Mai 2011 veröffentlicht die Hessische Landwskartellbehörde die expertisen und Vorträge (gepackt als ZIP-Datei).
Darunter befindet sich auch der Beitrag des Deutschen Konsumentenbunds. Alternativ können Sie unseren Vortrag hier herunter laden. Weiterlesen»
Kartellverfahren gegen Enwag: Deutscher Konsumentenbund vertritt Verbraucherinteressen
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - Landeskartellbehörde - hat am 04. Oktober 2010 gegen das Unternehmen Enwag, Wetzlar, erneut ein Kartellverwaltungsverfahren eröffnet. Es besteht der Verdacht, dass Enwag seit 2009 missbräuchlich überhöhte Wasserpreise fordert.
Im Rahmen der Untersuchung dieses Vorwurfs findet am 26.11.2010 eine müdliche Verhandlung vor der Landeskartellbehörde in Wiesbaden statt, an dem der Deutscher Konsumentenbund teilnehmen wird, um die Interessen der Verbraucherschaft zu vertreten.
Eine frühere Verfügung gegen den Wetzlarer Wasserversorger enwag (HMVWL, Quelle: WuW, PDF) aus dem Jahr 2007 hatte der Bundesgerichtshof im Februar 2010 bestätigt (Urt. BGH, KVR 66/08). Weiterlesen»
Einheitliche EU-Regeln für Verbraucherschutz: Brüssler Verbruacherschützerverband (BEUC) übersieht Chancen
Im Verbraucherschutz gilt: jedes Ländle macht's anders. In Großbritannien gelten für defekte Produkte andere Gewährleistungsrechte als in Deutschland, in den Niederlanden darf man andere AGBs schreiben als in Österreich und für dänische Feirenhausverträge widerum gelten sowieso nur dänische Regeln. Für Händler und Konsumenten eigentlich ein Unding, denn keiner von beiden weiß, welche Rechte gelten, wenn ein Schweizer Elektrohandel seinen PC im österreichischen Bregenz an einen Deutschen Konsumenten verkauft; oder noch etwas komplizierter: ein irischer E-Bayer verkauft seinen MP3-Player an einen in Deutschland lebenden Letten.
Zwar gibt es irgendwie doch immer ähnliche Regeln, aber so ganz richtig kennt sich kaum jemand aus, nichtmal die Juristen. Das Kaufrecht ist nämlich in vielen bereichen vereinheitlicht worden, in entscheidenden Bereichen aber blieb es bei nationalen Regelungen. Diesen misslichen will die EU-Kommission beenden und schickt isch an im Verbraucherrecht (einschließlich des Haustürgeschäfte, der Fernabsatzgeschäfte (Internethandel / E-Commerce) und im Verbrauchsgüterkauf neue Reglen zu machen, die für alle Verbraucher in allen EU-Staaten gleichermaßen gelten. Das nennt man im EU-Jargon "Vollharmonisierung".
Deutscher Konsumentenbund teilt Pachls Kritik nicht
Ursula Pachl, stellv. Generaldirektorin des BEUC, kritisiert das in dieser Woche scharf. Gleich in mehreren Deutschen Zeitungen wirft sie der Kommission "Markthörigkeit" vor. In der Frankfurter Rundschau zum Beispiel erklärt sie, die Kommission wolle "die Freiheit des Marktes erneut über den Schutz der Schwachen stellen". Ähnlich im Kölner Anzeiger, wo sie meint, dass damit alle "weiterreichenden Verbraucherschutzrechte, die es in den Mitgliedstaaten gibt, zurückgeschraubt werden" sollen. Weiterlesen»
Bankenverband verwirrt mit "Euro-Sondermünzen"-Meldung
Der Deutsche Bankenverband überrascht mit einer ungewohnt praxisnahen Verbrauchermeldung: der Lobbyverband weist darauf hin, dass "Sonderprägungen von EURO-Münzen nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel" seien. Man solle die Münzen daher gleich wort wieder ausgeben.
Muss man jetzt also, wie ein angestaubter Joke aus der Zeit der Euro-Einführung verhieß, französische Euros nach dem Urlaub in deutsche Tauschen? Nein! Was wie ein Konjunkturanreizprogramm der Tourismusministerien wirkt, verwirrt unnötig.
Richtig ist, dass Sonder-Prägungen nur im Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sind, dies gilt aber nur für die Münzen, die von den üblichen Nennwertangaben abweichen. Weiterlesen»
Klebefleisch raus aus der Kühltheke!
Niederlage der Industrie-Lobbyisten: EU-Parlament verbietet irreführendes Klebefleischenzym: Weiterlesen»
EU Lobbyismus: Hinter den Kulissen der Lebensmittelampel
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Konsumentenbund nimmt als Vertretung für die Interessen der Verbraucher
Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union teil. Weiterlesen»
Zentrale AKS nimmt Stellung zum Personendatenschutz bei Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Hessen
Die Zentrale AKS nimmt als Vertreter von Verbraucherinteressen Stellung zur Antwort der Hessischen Landesregierung (
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EEG-Reform 2010: Konsumentenbund sieht Absenkung der Einspeisevergütung für Solaranlagen kritisch
Die Bundesregierung plant für 2010 eine Absenkung der Einspeisevergütung für Solaranlagen. Der Konsumentenbund sieht dies äußerst kritisch und hat sich ausführlich zum Vorhaben der Bundesregierung geäußert. Weiterlesen»






