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Arbeitskreis Faires Wasser

Thema: Ryanair

Rapex-Meldungen der EU-Kommission in deutscher Sprache

Arbeitskreis Faires Wasser

Rekommunalisierung: Was kann man tun?

Der Konsumentenbund wendet sich gegen die rein formelle Rekommunalisierung der Wasserversorgung in Wiesbaden und Kassel und organisiert den Widerstand von Betroffenen. Demnächst finden Sie hier mehr Informationen zum Thema Rekommunalisierung.

Für betroffene Bürger haben wir ein INFO-TELEFON eingerichtet: 0561 - 202 11 03.

Stellungnahme zur 8. GWB Novelle

Der Deutsche Konsumentenbund vertritt die Interessen der Wasserkunden im Gesetzgebungsverfahren zur 8. Novelle des Kartellrechts.

In den letzten beiden Jahren sind aus Sicht unseres Verbandes ordnungspolitische Herausforderungen offenkundig geworden, die de lege lata nur unbefriedigend gelöst sind. Dies betrifft in erster Linie den Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Wasser und Fernwärme.

Gefangene Kunden

Bei der Wasserversorgung sind die Konsumenten bei einem örtlichen Versorgern „gefangen“. Als gefangene Kunden können sie weder ihren Versorger wechseln noch stehen ihnen im Regelfall Substitutierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies gilt mit Einschränkungen auch für den Bereich der Fernwärmeversorgung, wo häufig nur eine theoretische substituierungsoption besteht. Weiterlesen»

Grävenwiesbacher siegen vor Verwaltungsgericht

By Karsten11 (Own work) [Public domain]An einem guten Tag für Grävenwiesbach erreichte uns die Nachricht vom siegreichen Ausgang der Klage in Grävenweisbach.

Die Bürgergemeinschaft für Gerechte Gebühren, die im Arbeitskreis faires Wasser des Konsumentenbunds organisiert ist, und die Unabhängigen Bürger Grävenwiesbach (UB), kämpfen bereits über Jahre für eine Akteneinsicht und gegen die Bildung unzulässiger Überschüsse im Bereich der Wassergebühren (Usinger Anzeiger).

Über den Fall berichtete auch das ZDF-Magazin Frontal 21. Wobei der Bericht auch das Verhalten der Kommunalaufsicht kritisierte: Diese hatte die Gebührenberechnung mehrfach für rechtens gehalten. Im August 2011 fand nun die Verhandlung am August 2011 vor dem VG Frankfurt am Main (Frankfurter Neue Presse) vor dem VG Frankfurt statt. Dieser Kampf war nun efolgreich.

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Faktencheck: "Ökologische/soziale/qualitative Aspekte bleiben bei der Regulierung unberücksichtigt"

Das Argument (in etwas ausführlicherer Fassung): "Bei einem Vergleich der Entgelte durch die Kartellbehörde geht es nur um die Höhe der Entgelte. Unberücksichtigt bleiben (soziale und/oder) ökologische Aspekte (oder: die Qualität des Wassers)."

Hintergrund: Die Hessische Landeskartellbehörde führt den Vergleich der Wasserkosten unter Anderem mit dem Instrument des Metermengenwerts durch, der ein Verhältnis von Netzlänge zu Abnahmemenge darstellt. Dieser wird von den Verbänden der Versorgungsunternehmen kritisiert. Weiterlesen»

Faktencheck zur Kritik der Wasserlobby an der Regulierung durch die Kartellbehörden

Die Lobbyverbände der Wasserwirtschaft kritisieren die Bemühungen der Landesregierungen - insbesondere der Hessischen Landesregierung und der Landeskartellbehörde mit verschiedenen Argumenten.

Wir werfen einen Blick auf diese Argumenten und schauen nach, wo die Kritik berechtigt ist und wo die Kritik falsch ist. Weiterlesen»

Faktencheck: "Transparenz ist besser als Regulierung!"

Wir meinen: das Argument ist teilweise richtig.

Tatsächlich sollte die Struktur eines kommunalen Unternehmens maximal transparent sein, denn schließlich wird der Staat hier zum Unternehmer mit unseren Steuergeldern.

Skeptisch aber sind wir, wenn die Versorger auf sog. "Benchmarking" verweisen, dessen Bewertungsmaßstäbe selbst intransparent und/oder dessen Zielwerte undefiniert sind. Auch problematisch ist es u.E., wenn Experten betonen, dass Effizienzgesichtspunkt dabei vertraulich behandelt würden. Weiterlesen»

Faktencheck: "Die Regulierung erhöht den Privatisierungsdruck!"

Wir meinen: das Argument ist falsch. Es wird auch nicht auf Belege gestützt.

In Hessen sind die 10 preiswertesten Versorger öffentlich-rechtliche Eigenbetriebe oder Regiebetriebe. Die zehn teuersten allerdings auch.

Faktencheck: "Die Wasserversorger müssen mit der Situation klarkommen, die die vorfinden!"

Wir meinen: das Argument ist zum Teil richtig. Tatsächlich belastet z.B. der Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) für (Fehl-)Investitionen der Vergangenheit noch Jahrzehnte später das Betriebsergebnis des Wasserversorgers. Der BGH lässt dieses Argument interessanterweise nur eingeschränkt gelten. Dies sehen wiederum sehen auch wir kritisch.

Gleichwohl ist das Argument insoweit falsch, als es suggeriert, dass es keine Möglichkeit gäbe, strukturbedingte Kosten zu beeinflussen. Zum einen werden in der Praxis Gelegenheiten zur Umschuldung oft nicht genutzt, zum anderen führen viele Monopolversorger kaum Strukturanpassungsuntersuchungen durch. Weiterlesen»

"Es geht doch "nur" um 30 EUR pro Jahr und Haushalt."

Wir meinen: das Argument ist unzulässig! Es geht darum, dass Monopolunternehmen ihre Monopolstellung ausnutzen und Entgelte verlangen, die sie sonst – gäbe es Wettbewerb – nicht erzielen könnten. Jeder einzelne Cent, der durch diesen Ausbeutungsmissbrauch erzielt wird, ist einer zuviel.

Faktencheck: "Die Preise zweier Versorger sind nicht vergleichbar, weil die geografische/topografische Lage und/oder die Siedlungsstruktur stets unterschiedlich ist"

Hintergrund: Die Landeskatrellbehörde untersucht sog. Vergleichsmärkte, d.h. sie sucht nach vergleichbaren Märkten an anderen Orten in Deutschland und vergleicht die dortigen Entgelte mit den Entgelten desjenigen Unternehmens, das reguliert werden soll. Weiterlesen»

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