Entstammen Wassergebühren und Wasserpreise zwei getrennten Welten? Mit dieser Frage befasste sich gestern eine hochkarätig besetzte Expertenkommission in einer öffentlichen Anhörung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Dabei ging es um nicht weniger als die Zukunft der Regulierungsaufsicht über die Wasserentgelte von 5 Mio. Hessinnen und Hessen.
Aus wissenschaftlicher Sicht berichteten Prof. Säcker, Prof. Merkel, Prof Kühling, Prof. Haucap über Möglichkeiten der Neuordnung der Regulierung. Der Deutsche Konsumentenbund nahm als Vertreter der Verbraucherinteressen an der Anhörung vor Staatsminister Posch und der Landeskartellbehörde teil. Für die gewerblichen Abnehmer berichtete die IHK über die betrechtlichen Auswirkungen, die Wasserpreise und -gebühren auf Gewerbebetriebe haben. Aus Bürgersicht berichtete die Bürgergemeinschaft für gerechte Gebühren über ihren jahrlangen Kampf gegen die Mühlen der Bürokratie.
Unser Verband forderte dabei die grundlegende Novellierung des Hessischen Kommunalabgabenrechts und eine einheitliche Aufsicht über den Wassersektor auf dem Niveau des Kartellrechts. In der Podiumsdiskussion, an der neben Herrn Staatsminister auch Rechtsanwalt Bockamp (Kassel) für den Deutschen Konsumentenbund, Prof. Säcker, Prof. Merkel und ein Vertreter des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) teil nahmen, kritisierte unser Verband insbesonere die Nutzung überdimensionierter Wasserzähler durch Mitgliedsunternehmen des VKU. Jener schließlich verneinte jeden Handlungsbedarf hinsichtlich einer Regulierung des Wassersektors.
Die Präsentation zum Vortrag wird demnächst auf der Website der Landeskartellbehörde abrufbar sein.
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