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Rapex-Meldungen der EU-Kommission in deutscher Sprache

"Biosiegel": der juristische Hintergrund

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Die Begriffe "Bio" und "Öko" sind geschützte Begriffe. Nach geltendem EU-Recht (Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen, EG-ÖkoVO) dürfen nur Produkte mit den Drei Buchstaben versehen werden, die mindestens die Anforderungen der EG-Öko-VO erfüllen.

Dasselbe gilt für die Verwendung des sechseckigen sog. "Künast-Siegels" (beannt nach der damaligen Landwirtschaftsministerin Renat Künast). Hierbei handelt es sich - entgegen einer häufigen Fehleinschätzung - nicht um ein europäisches Siegel sondern um ein rein deutsches.

Der Irrtum mag daher rühren, dass auf dem Siegel die Worte "nach EG-Öko-Verordnung" stehen. Tatsächlich gibt es ein EU-weit gebräuchliches Siegel, welches ganz anders aussieht (Siegel Biologische Landwirtschaft).

Ab Juli 2010 das offizielle EU-Bio-SiegelOffizielles EG-Siegel "Biologische Landwirtschaft" (bis 2010)

Neues (links) und altes EU-Bio-Logo (rechts)

"Agrarwende": Unglickliches Händchen bei der Einführung

Missverständlich: Das deutsche Künast-Siegel garantiert nur die Einhaltung der EG-ÖkoVO und entspricht damit dem EU-SiegelBei Einführung des deutschen Siegels bzw. im Rahmen der Umsetzung der EG-Vorgaben in deutsches Recht, wollte die damalige rot-grüne Bundesregierung an die Vergabe des "Deutschen Bio Siegels" strengere Anforderungen stellen, als die EU-Verordnung dies vorgesehen hatte. Die Einführung erfolgte im Rahmen der sog. "Agrarwende". Da die EU-Regelung aber als abschließend angesehen werden musste, konnten sich Lebensmittelkonzerne und Handelsketten das Bio-Zertifikat schnell erstreiten.

Aus dieser Zeit stammt zudem ein anderer Trend. Da die Bundesverwaltung damals die Vergabe eines EG-Öko-Siegels vor allem an Discounter zu verzögern oder zu verhindern suchte, entstanden massenhaft eigene "BIO-Siegel" der Discounter. Die Handels-Riesen beriefen sich auf die EU-Reglen und behaupteten, dass ihnen das Führen der Silbe "BIO" nicht untersagt werden könne, wenn sie sich an die EU-Verordnung halten. Zu recht, meinten die Juristen und öffneten eine Tür für eine Vielzahl von Siegeln, deren genauer Gehalt nicht unbedingt erkennbar ist.

Übrigens ...

Natürlich gibt es keine Pflicht, seine Produkte mit der Silbe "BIO" zu versehen, selbst wenn sie die Anforderungen erfüllen. Nach unseren Informationen, hat ein großer deutscher Discounter eine Zeit lang Bio-Milch als "normale" Milch verkauft weil - in Folge einer Überproduktion von Bio-Milch ihr Preis unter den von regulärer Milch gefallen war. rechtlich gesehen, war das zulässig. Auch wenn also nicht "BIO" drauf steht kann BIO drin sein.

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