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Arbeitskreis Faires Wasser

Thema: Ryanair

Rapex-Meldungen der EU-Kommission in deutscher Sprache

Beitragssatzung

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Die Beitragssatzung wurden von der Mitgliederversammlung zuletzt am 20. Oktober 2010 wie folgt festgesetzt:

Beitragssatzung
  Regelsatz / Jahr Regelsatz / Jahr
bei Erteilung einer
Abbuchungserlaubnis*
Fördermitglied 30,00 € 25,00 €
Geringverdienende*** 15,00 € 10,00 €
Arbeitslose** und Studenten 10,00 € 8,00 €
Schüler 5,00 € 4,00 €
Juristische Personen 75,00 € 60,00 €
Mitgliedsvereine **** 0,00 €
(75,00 €)
 
Gliederungen ***** 0,00 €  
Mitglieder 0,00 €  

 

* Abbuchungserlaubnis von einem in Deutschland geführten Konto. Scheitern
Abbuchungen aus Gründen, die nicht der Verein zu vertreten hat, fällt
für das abzubuchende Jahr der reguläre Beitrag an.
**

Einschließlich sog. „Aufstocker“, die zu einem Arbeitsentgelt ergänzende Sozialleistungen erhalten.

***

Als Geringverdiener gelten Personen, die nach den jeweils geltenden
Regeln des Beratungshilfegesetzes einen Anspruch auf Beratungshilfe
hätten. Im Einzelfall entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen
über die Einstufung als „Geringverdienende/r“.

**** Mitgliedsvereine werden auf Wunsch, der keiner Zustimmung des Vorstands bedarf, von den Beiträgen freigestellt.
***** Über Beiträge der Gliederungen kann eine vertragliche Regelung zwischen
den Vorständen des Verbands und der Gliederungen getroffen werden, der
insbesondere die Verteilung von Spenden auf den Bundesverband und die
Landesgliederungen regeln kann.


Bei Eintritt fallen Beiträge unterjährig im Verhältnis der übrigen Jahresmonate zur Zahl 12 anteilig an; wer also im August beitritt, zahlt einen Jahresbeitrag von (1/3 x 30 € =) 10 €. Sie sind sofort fällig. Jahresbeiträge sind am 1. Werktag eines Jahres im Voraus fällig.
Für Mahnschreiben fällt ein pauschaler Ersatzanspruch iHv. 1,50 EUR (inkl. Porto) an.

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